Der Standort des Anbieters (Händler):
Zum Kauf von Erwerbscheinpflichtigen Artikeln nach dem Deutschen Waffengesetz (WaffG) ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich.
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"
Weitere Informationen / Links zum Waffenrecht finden Sie hier...
Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"
Weitere Informationen / Links zum Waffenrecht finden Sie hier...
Hinweis zum Munitionskauf:
Hinweis: Achtung 1.4 - Explosiv 1.4
Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr